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Baurichtmaße

Garagentorgrößen unterliegen keiner DIN-Norm. Um die passende Größe zu bestimmen, muss die Garagentoröffnung vermessen werden.

Die Garagenhöhe wird vom Fertig-Fußboden bis zum Sturz (H) gemessen; die Breite (B) von Seitenanschlag zu Seitenanschlag (C1 zu C2). Daraus ergibt sich das Baurichtmaß. Die gängigsten Baurichtmaße sind (Breite x Höhe in mm) 2375 x 2125 und 2500 x 2125. Wichtig ist, dass der der Sturz (S) hoch genug ist, damit beim Sektionaltor die Torsionsfeder vorne oder hinten am Tor angebracht und ein Garagentorantrieb genutzt werden kann.

Skizze der Maße für Garagentore
Legende: T = Tiefe
S = Sturz
C1 = Seitenanschlag 1
C2 = Seitenanschlag 2
B = Breite
H = Höhe
© Normstahl

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